Pflichtteilsrechner

Als Pflichtteilsberechtigte kommen nur Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie in Betracht, also Kinder, Enkelkinder, Eltern. Keinen Pflichtteil haben dem Verwandtschaftsgrad nach entferntere Verwandte, wie Geschwister, Tanten/ Onkel und Nichten/ Neffen.