Erbrecht

Profitieren Sie von unserer fachübergreifenden Spezialisierung bei der Nachfolgeplanung!

Die Gestaltung lebzeitiger Nachfolgeregelungen und letztwilliger Verfügungen für den Todesfall ist in rechtlicher Hinsicht besonders komplex, da nicht nur erbrechtliche Fragestellungen, sondern in aller Regel auch gesellschaftliche, familienrechtliche und steuerrechtliche Fragen berücksichtigt werden müssen, um eine sinnvolle Lösung zu gestalten. Bei uns finden Sie fachlich fundierte und rechtsgebietsübergreifende Beratung.
 
Für die Umsetzung Ihres letzten Willens braucht es außerdem viel Erfahrung und das nötige Fingerspitzengefühl für zwischenmenschliche Belange, um alle betroffenen Interessen wahrzunehmen und nachhaltig tragfähige Lösungen zu finden.
 
Wir ermitteln für Sie umfassend Ihren spezifischen Regelungsbedarf und begleiten Sie bei der Regelung Ihrer Nachfolgeplanung, damit der Fortbestand Ihres Unternehmens gesichert ist und Ihre Familie und Ihre Erben für die Zukunft abgesichert sind. Dabei setzen wir uns mit Ihnen und Ihrem familiären Umfeld intensiv auseinander und versuchen gemeinsam mit Ihnen harmonische und interessengerechte Lösungen zu finden. So lassen sich Streitigkeiten Ihrer Nachkommen nach Ihrem Ableben vermeiden und der Erhalt Ihres Vermögens über Ihren Tod hinaus sicherstellen.

Abgesichert.

Professionelle Beratung im Erbfall.

Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre umfassende und professionelle Beratung im Erbfall. Gerade kurz nach dem Tod eines Erblassers gibt es häufig dringlichen Beratungsbedarf, da in der kurzen Frist von sechs Wochen für die Ausschlagung einer Erbschaft grundlegende Weichen gestellt werden, die nach Fristablauf nur schwer korrigierbar sind.

Wir beraten Sie auch in zeitsensitiven Angelegenheiten, z.B. zur Haftungsbegrenzung auf den Nachlass, bei überschuldetem Nachlass oder strategischen Ausschlagung einer Erbschaft zur Vermeidung eines nur pauschalierten Zugewinnausgleichs bei tatsächlich höherem Zugewinn. Wir kümmern und gleichermaßen um die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen wie um deren Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und begleiten Sie von der Erstellung des Nachlassverzeichnisses bis zur erfolgreichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Mehr erfahren.

Unsere Leistungen im Rahmen des Erbrechts

  • Testamentsgestaltung
  • Ehegattentestamente
  • Berliner Testament
  • Vermächtnisgestaltung
  • Steueroptmierende Testamentgestaltung
  • Pflichtteilsreduzierung durch Testamentgestaltung
  • Nießbrauch zur Minderung der Steuerlast
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen & Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Abwehr und Durchsetzung von Erbersatzansprüchen
  • Erbschaftssteuererklärungen
  • Schenkungsteuerklärung
  • Erbscheinverfahren
  • Nachlassverzeichnisse
  • Ausgleichungspflichtige Schenkungen
  • Grundstücksbewertungen
  • Behindertentestament
  • Nachlassbetreuung
  • Unternehmensnachfolge
  • Schenkungen
  • Vertretung vor Gericht und Finanzamt
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassinsolvenz
  • Stiftungsrecht
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsvertrag