Erbauseinandersetzung und Nachlassabwicklung
Wir sorgen für Klarheit und Gerechtigkeit.
Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre umfassende und professionelle Beratung im Erbfall. Gerade kurz nach dem Tod eines Erblassers gibt es häufig dringlichen Beratungsbedarf, da in der kurzen Frist von sechs Wochen für die Ausschlagung einer Erbschaft grundlegende Weichen gestellt werden, die nach Fristablauf nur schwer korrigierbar sind.
Wir beraten Sie auch in zeitsensitiven Angelegenheiten, z.B. zur Haftungsbegrenzung auf den Nachlass, bei überschuldetem Nachlass oder strategischen Ausschlagung einer Erbschaft zur Vermeidung eines nur pauschalierten Zugewinnausgleichs bei tatsächlich höherem Zugewinn. Wir kümmern uns gleichermaßen um die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen wie um deren Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und begleiten Sie von der Erstellung des Nachlassverzeichnisses bis zur erfolgreichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Unsere Leistungen
Im Bereich der Erbauseinandersetzung und Nachlassabwicklung.
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Ermittlung und Bewertung des Nachlasses
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassinsolvenz
- Nachlassbetreuung
- Nachlassverzeichnisse
- Erbscheinverfahren
- Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
- Vertretung vor Gericht und Finanzamt