Pflichtteil geltend machen

Ihre Ansprüche im Erbrecht konsequent durchsetzen

Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, ist das für viele Familien eine Ausnahmesituation. Umso belastender ist es, wenn zusätzlich Streit über das Erbe entsteht – etwa, weil man enterbt wurde oder deutlich weniger erhält als erwartet. Das deutsche Erbrecht schützt bestimmte Angehörige in solchen Fällen durch den Pflichtteil. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Pflichtteilsanspruch rechtssicher zu prüfen, zu beziffern und durchzusetzen – außergerichtlich durch vergleichsweise Einigung oder, wenn nötig, konsequent vor Gericht.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist eine gesetzlich garantierte Mindestteilnahme am Nachlass in Geld. Er entsteht, wenn pflichtteilsberechtigte Personen durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden oder nur einen geringen Anteil vom Nachlass erhalten. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und richtet sich gegen die Erben. Gegebenenfalls können auch sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen. Solche entstehen, wenn der Nachlass durch lebzeitige unentgeltliche Verfügungen vermindert wurde.

Unsere Leistungen

Im Rahmen der Pflichtteilgeltendmachung

  • Anspruchsprüfung
  • Vorprüfung der Erfolgsaussichten
  • Fristen-/Verjährungscheck
  • Festlegung der erfolgversprechendsten Strategie
  • Durchsetzung der Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche
  • Pflichtteil berechnen und beziffern
  • Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs bzw. des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei verringertem Nachlass durch lebzeitige Schenkungen
  • Analyse typischer „Gestaltungen“: Übertragungen von Immobilien, Nießbrauch/Wohnrecht, Kettenschenkungen, gemischte Schenkungen
  • Außergerichtliche Verhandlungsführung
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