Testamentsvollstreckung

Vertrauen, Erfahrung und Klarheit für Ihren Nachlass.

Als erfahrene Testamentsvollstreckerin sorge ich dafür, dass Ihr letzter Wille zuverlässig und konfliktfrei umgesetzt wird. Ich übernehme die Auseinandersetzung des Nachlasses oder führe im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung die Verwaltung für Erben und Vermächtnisnehmer – transparent, gewissenhaft und mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht.
Eine Testamentsvollstreckung ist besonders sinnvoll:

  • Wenn Minderjährige geschützt und der Nachlass erhalten werden soll
  • Bei Unternehmensnachfolgen, um Kontinuität und Stabilität zu sichern
  • Bei konfliktreichen Erbengemeinschaften, um Streit zu vermeiden und gerechte Lösungen umzusetzen

Mit Fachkompetenz, Feingefühl und einem klaren Blick für das Wesentliche begleite ich Sie durch alle Phasen der Nachlassabwicklung.
Mein Ziel: Den Nachlass im Sinne des Erblassers zu bewahren und für die Erben geordnet und fair zu gestalten.
Vertrauen Sie auf Erfahrung – für eine zuverlässige und werterhaltende Nachlassverwaltung

Unsere Leistungen

Im Rahmen der Testamentsvollstreckung.

  • Prüfung des Testaments und Auslegung der Anordnungen
  • Sichtung und Sicherung des Nachlasses (Konten, Immobilien, Wertgegenstände, Unterlagen)
  • Ermittlung von Nachlasswerten und Verbindlichkeiten
  • Abwicklung laufender Zahlungen und rechtlicher Verpflichtungen
  • Kommunikation mit Erben, Vermächtnisnehmern, Banken, Behörden und dem Finanzamt
  • Erstellung eines strukturierten Nachlassverzeichnisses
  • Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten (z. B. Beerdigungskosten, Darlehen, Rechnungen)
  • Kündigung/Abwicklung laufender Verträge und Abonnements
  • Durchsetzung und Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Liquidierung des Nachlasses, Organisation von Immobilienveräußerungen, sofern erforderlich oder vom Testament vorgesehen
  • Vorbereitung und Umsetzung der Nachlassauseinandersetzung gemäß den testamentarischen Vorgaben
  • Verwaltung über längere Zeit (z. B. bei minderjährigen Erben, Gesellschaftsvermögen oder angeordneter Dauertestamentsvollstreckung)

Dabei ist entscheidend: Der Testamentsvollstrecker handelt nicht „nach Gefühl“, sondern auf Grundlage des Testaments und der gesetzlichen Vorgaben. Das schafft Transparenz – und reduziert Streitpotenzial.

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